Die Grundlage für die Berechnung der Beiträge bilden die von Ihnen gemeldeten Jahreslöhne Ihrer Mitarbeitenden nach Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung. Der dabei berücksichtigte Abzug des Koordinationsbetrags entspricht 7/8 der maximalen AHV-Altersrente. Der daraus resultierende versicherte Jahreslohn entspricht jenem Teil des Lohnes, der den Koordinationsbetrag übersteigt.