Berufliche Vorsorge (BVG)


Abrechnungsgrundlagen

Die Grundlage für die Berechnung der Beiträge bilden die von Ihnen gemeldeten Jahreslöhne Ihrer Mitarbeitenden nach Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung. Der dabei berücksichtigte Abzug des Koordinationsbetrags entspricht 7/8 der maximalen AHV-Altersrente. Der daraus resultierende versicherte Jahreslohn entspricht jenem Teil des Lohnes, der den Koordinationsbetrag übersteigt.

Kontakt

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