Die Grundlage für die Berechnung der Beiträge bilden die von Ihnen gemeldeten Jahreslöhne Ihrer Mitarbeitenden nach Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung. Der dabei berücksichtigte Abzug des Koordinationsbetrags entspricht 7/8 der maximalen AHV-Altersrente. Der daraus resultierende versicherte Jahreslohn entspricht jenem Teil des Lohnes, der den Koordinationsbetrag übersteigt.
Dank unserer gelebten Fachkompetenz unter einem Dach erhalten Sie die Beitragsrechnung für die 1. Säule (AHV / IV / EO / FAK) und auch der 2. Säule (Pensionskasse) zusammengefasst in einem Beleg. Dadurch werden der finanzielle und zeitliche Aufwand deutlich gesenkt.