Alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder in der Schweiz arbeiten, sind grundsätzlich obligatorisch bei der Invalidenversicherung (IV) versichert. Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Staatsangehörige von EU- oder EFTA-Staaten, die ausserhalb der EU- oder EFTA-Staaten wohnen, können sich unter gewissen Voraussetzungen freiwillig bei der IV versichern.
Zuständige IV-Stelle
Für die Entrichtung einer allfälligen Invalidenrente ist pro Kanton jeweils eine zentrale Stelle verantwortlich und übernimmt drei wichtige Aufgaben: Sie unterstützt die berufliche Eingliederung, legt den Invaliditätsgrad fest und bestimmt die Höhe der Entschädigung. Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder für eine Anmeldung direkt an die entsprechende IV-Stelle Ihres Kantons.