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04. September 2024
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Anpassung Grenzbetrag für geringfügige Löhne und Einkommen

Der Grenzbetrag für geringfügige Löhne und Einkommen steigt auf CHF 2’500 (bisher CHF 2’300).

Beiträge der Nichterwerbstätigen
Der jährliche AHV/IV/EO-Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige beträgt neu CHF 530 (bisher CHF 514). Der jährliche AHV/IV/EO-Höchstbeitrag für Nichterwerbstätige entspricht fünfzigmal dem Mindestbeitrag und beträgt neu CHF 26'500 (bisher CHF 25'700).