Berufliche Vorsorge (BVG)


Lebenspartnerschaft

In der Schweiz leben immer mehr Paare ohne Trauschein zusammen. Das schweizerische Sozialversicherungssystem ist mehrheitlich auf die «normale» Ehe ausgerichtet. Die Pensionskasse bietet aber einen gewissen Spielraum, diese Lücke zu schliessen, damit der Partner auch im Todesfall abgesichert ist.

Gemäss Reglement der BVG-Stiftung (Anhang 8 im Reglement: Meldung / Bestätigung des Lebenspartners) hat der von der versicherten Person bezeichnete Lebenspartner (verschiedenen oder gleichen Geschlechts) Anspruch auf eine Hinterlassenenrente in Höhe der Ehegattenrente, sofern zum Zeitpunkt des Todes der versicherten Person zusätzlich verschiedene Kriterien erfüllt werden.