Der Kantonsrat Appenzell Ausserrhoden (AR) hat letztes Jahr eine Steuergesetzrevision verabschiedet, in deren Zusammenhang auch die Erhöhung der Familienzulagen vorgesehen ist. Der Beschluss unterstand bis Mitte Februar 2020 dem fakultativen Referendum. Mittlerweile steht fest, dass das Referendum nicht ergriffen wurde und die Frist unbenutzt abgelaufen ist. Der Regierungsrat AR hat deshalb die Revision des Steuergesetzes rückwirkend per 1.1.2020 in Kraft gesetzt. Dies gilt aber nicht für die Erhöhung der Familienzulagen: diese setzt der Regierungsrat per 1.4.2020 in Kraft.
Im Kanton Appenzell Ausserrhoden gelten deshalb ab 1. April 2020 folgende Ansätze:
Wir verweisen auch auf die Medienmitteilung des Regierungsrats AR: