Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)


Individuelles Konto (IK)

Für jede Person, die AHV-Beiträge bezahlt, führen die Ausgleichskassen ein individuelles Konto (IK), auf dem Einkommen, Betreuungsgutschriften und Beitragszeiten eingetragen werden. Eine Person kann bei mehreren Ausgleichskassen ein IK haben. Sie dienen als Grundlage für die Berechnung einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente. Zur Berechnung der Leistungen werden die IK dieser Person anhand ihrer Versichertennummer zusammengeführt. Fehlende Beitragsjahre (so genannte Beitragslücken) führen in der Regel zu einer Kürzung der Rentenleistungen.

Kontoauszug bestellen

Sie können kostenlos bei einer kontoführenden Ausgleichskasse einen Kontoauszug bestellen.

Wir unterscheiden:
Kassenauszug = Persönlicher Auszug aus dem bei der AK71 geführten IK.
Gesamtauszug = Persönlicher Auszug sämtlicher in der AHV geführten IKs.

Wenn Sie auf dem Antrag Ihre Versichertennummer und Ihr Geburtsdatum angeben, erhalten Sie einen Gesamtauszug mit einer Übersicht über alle kontoführenden Ausgleichskassen. Im InfoRegister der Zentralen Ausgleichsstelle können Sie auch direkt online abfragen, welches Ihre kontoführenden Ausgleichskassen sind.